Siegmund Helms:

Die deutsche Kultusministerkonferenz hat mit ihrem Bericht "Zur Situation des Musikunterrichts an den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 14.12.1984 erstmals die Gegebenheiten und Perspektiven des Musikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Im Juni 1998 erschien die vom Sekretariat der KMK (Lennéstr.6, Postfach 2240, 53113 Bonn, Tel. 0228/5010) erstellte 3., aktualisierte Auflage des Berichts, aus dessen Einleitung wir an dieser Stelle einige Passagen wiedergeben, die sich mit internationalen, insbesondere europäischen Förderinitiativen und -konzepten befassen.

„Der Bericht soll zur Beantwortung von Fragen aus der Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene, vor allem auch im europäischen Rahmen, zur Stellung und Lage des Faches Musik dienen. Er versteht sich in diesem Zusammenhang speziell als deutscher Beitrag zu der mit den ‘Schlußfolgerungen des Rates zur kulturellen und künstlerischen Erziehung’ vom 21.06.1994 vereinbarten Berichterstattung...

 

Die Bedeutung der ästhetischen und künstlerischen Bildung

Die 43. Internationale Erziehungskonferenz (ICE) der UNESCO vom 14.bis 19.09.1992 hat mit der Schlußempfehlung (Nr. 78) ‘Der Beitrag der Bildung zur kulturellen Entwicklung’ die Bedeutung der ästhetischen und künstlerischen Bildung wie folgt hervorgehoben (Ziff. 18): ‘Diese Form von Bildung sollte nicht nur auf die Persönlichkeitsentfaltung und die Offenheit gegenüber anderen Wahrnehmungen ausgerichtet sein, sondern auch das Erkennen und Werten ästhetischer und künstlerischer Ausdrucksformen ermöglichen und die Kreativität stärken. Diesem Bildungstyp ist auf den Lernstufen mehr Beachtung zu schenken. Seine Bedeutung für die kognitive Wahrnehmung muß speziell auch über interdisziplinäre Lernmodelle und die Anerkennung seiner wissenschaftlichen Relevanz sichtbar werden. Zur künstlerischen Bildung gehört die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen vor Ort, national, regional oder mit weltweitem Bezug, die bewußt machen, welche unterschiedlichen Wertkategorien es gibt und welche Botschaften sie haben. Für die spätere professionelle Ausbildung in künstlerischen Berufen kann dies eine erste Stufe darstellen. Wichtig ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, an künstlerischen und kulturellen Ereignissen aus eigener Initiative teilzunehmen und sich damit vertraut zu machen. Dazu gehört auch eine entsprechende ästhetisch und künstlerisch orientierte Lehrerausbildung. Kulturelle Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen mit kulturellem Auftrag sollten sobald als möglich der Schule und der Gemeinschaft auch materielle Unterstützung zukommen lassen, um ihrem Bildungsautrag besser gerecht zu werden’.

Fragen einer musisch-ästhetischen Bildung in europäischer Dimension sind Gegenstand des Europarat-CDCC-Projekts ‘Kunsterziehung / Kunstvermittlung’, das neben anderen Bereichen auch den Musikunterricht zum Gegenstand hat. Das Projekt wird bis 1999 mit der Durchführung von Themenkonferenzen, Fachstudien sowie der Erarbeitung von sog. Modellen guter Praxis fortgesetzt.

Die Europäische Erziehungsministerkonferenz hat in ihrer Resolution über ‘Die europäische Dimension im Bildungswesen: Unterricht und Lehrplaninhalte’ vom 17.10.1991 die Bedeutung der verschiedenen Fächer bei der Erschließung der europäischen Dimension hervorgehoben. Danach gehört das Fach Musik zu den Lernfeldern, die ‘nicht auf die nationalen Kulturen reduzierbar (sind), sondern...übergreifende europäische Gemeinsamkeiten und Bestandteile der gemeinsamen Bildungstradition (repräsentieren)’. Auf ihren ‘positiven Beitrag zur Förderung des Europabewußtseins’ kann nicht verzichtet werden. Die Europäische Erziehungsministerkonferenz hat den Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.

Besonderes Gewicht kommt den Förderkonzepten und -maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft zu.. Nach Artikel 3 Buchstabe p des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union (EUV) umfaßt die Tätigkeit der Gemeinschaft u.a. einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung, sowie zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten. Nach Artikel 126 Absatz 1 EGV trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie die Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Nach Artikel 128 Abs. 1 EGV leistet die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Nach Absatz 2 fördert die Gemeinschaft durch ihre Tätigkeit u.a. die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Kenntnisse und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker,
  • Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung.

Gestützt auf die neuen Förderkompetenzen im Bildungsbereich ist in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union das gemeinschaftliche Aktionsprogramm Sokrates entwickelt worden. Das Programm betrifft im Bereich Schulbildung (‘Comenius’) vorrangig europäische Bildungsprojekte, die (gem. Kapitel II, Aktion 1 Ziff. 2) speziell genannte Themen von europäischem Interesse zum Gegenstand haben. Darunter sind auch Themen, die mit der ausdrücklich genannten musischen Bildung den Musikunterricht betreffen. Die Realisierung des Programms ist für den Zeitraum vorn 01.01.1995 bis 31.12.1999 vorgesehen.

Die EU-Bildungsminister haben sowohl mit Blick auf Artikel 125 EGV (Bildung) und das Programm Sokrates als auch Artikel 128 EGV (Kultur) mit Ratsbeschluß vorn 21.06.1994 spezielle ‘Schlußfolgerungen zur kulturellen und künstlerischen Erziehung’ verabschiedet. Sie betonen darin die Bedeutung dieser Erziehungskomponente für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und ein Bewußtsein gemeinsamer Werte. Sie erwarten im Lichte dieser Schlußfolgerungen die Entwicklung von Pilotprojekten zur kulturellen und künstlerischen Erziehung und haben auf der Grundlage von Berichterstattung und Erfahrungsaustausch eine weitere Befassung mit der Materie vorgesehen.

 

Schlußfolgerungen zum Thema 'Kind und Kultur’

Die EU-Kulturminister haben mit Blick auf Artikel 128 Absatz 4 EGV (Kultur) mit Ratsbeschluß vom 17.06.1994 Schlußfolgerungen zum Thema 'Kind und Kultur' vereinbart.

In den 'Schlußfolgerungen...' wird unterstrichen,

  • daß der kulturelle Aspekt von der Vorschule bis zur Universität präsent ist, wobei er in den Bildungssystemen aller europäischer Länder nach Modalitäten und unterschiedlichen Optionen Berücksichtigung findet, die die spezifischen Merkmale des jeweiligen Systems, aber auch die kulturelle Vielfalt widerspiegeln, die eine der Grundlagen Europas darstellt;

  • daß sich durch die Begegnung des Kindes mit der Kultur schon in jüngstem Alter typische Eigenschaften von Kindern wie Neugier, Spontaneität und Erfindergeist fördern lassen, (und) daß diese Begegnung ebenso wie die Förderung der Empfänglichkeit des Kindes für Kunst und Kultur sich besonders günstig auf die harmonische Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes auswirken kann...’

Der Rat hat seine Genugtuung darüber geäußert, daß in der Europäischen Union eine Diskussion über das Thema ‘Kind und Kultur’ begonnen hat und den Wunsch geäußert, daß diese Diskussion auf europäischer Ebene fortgeführt wird. Er hat die Kommission ersucht, diese Überlegungen fortzusetzen und dieser Dimension in ihrer Mitteilung an den Rat, die sie zugesagt hat, über kulturelle Maßnahmen Rechnung zu tragen.

Das „Europäische Musik-Journal" / „European Music-Journal" möchte die hier genannten Förderinitiativen und -konzepte tatkräftig unterstützen.