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Die deutsche
Kultusministerkonferenz hat mit ihrem Bericht "Zur Situation des Musikunterrichts
an den allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" vom
14.12.1984 erstmals die Gegebenheiten und Perspektiven des Musikunterrichts
in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Im Juni 1998 erschien die
vom Sekretariat der KMK (Lennéstr.6, Postfach 2240, 53113 Bonn, Tel. 0228/5010)
erstellte 3., aktualisierte Auflage des Berichts, aus dessen Einleitung
wir an dieser Stelle einige Passagen wiedergeben, die sich mit internationalen,
insbesondere europäischen Förderinitiativen und -konzepten befassen.
„Der Bericht soll
zur Beantwortung von Fragen aus der Öffentlichkeit auf nationaler und
internationaler Ebene, vor allem auch im europäischen Rahmen, zur Stellung
und Lage des Faches Musik dienen. Er versteht sich in diesem Zusammenhang
speziell als deutscher Beitrag zu der mit den ‘Schlußfolgerungen des
Rates zur kulturellen und künstlerischen Erziehung’ vom 21.06.1994
vereinbarten Berichterstattung...
Die
Bedeutung der ästhetischen und künstlerischen Bildung
Die 43.
Internationale Erziehungskonferenz (ICE) der UNESCO vom 14.bis 19.09.1992
hat mit der Schlußempfehlung (Nr. 78) ‘Der Beitrag der Bildung zur
kulturellen Entwicklung’ die Bedeutung der ästhetischen und künstlerischen
Bildung wie folgt hervorgehoben (Ziff. 18): ‘Diese Form von Bildung sollte
nicht nur auf die Persönlichkeitsentfaltung und die Offenheit gegenüber
anderen Wahrnehmungen ausgerichtet sein, sondern auch das Erkennen und
Werten ästhetischer und künstlerischer Ausdrucksformen ermöglichen und
die Kreativität stärken. Diesem Bildungstyp ist auf den Lernstufen mehr
Beachtung zu schenken. Seine Bedeutung für die kognitive Wahrnehmung muß
speziell auch über interdisziplinäre Lernmodelle und die Anerkennung seiner
wissenschaftlichen Relevanz sichtbar werden. Zur künstlerischen Bildung
gehört die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen vor Ort, national,
regional oder mit weltweitem Bezug, die bewußt machen, welche unterschiedlichen
Wertkategorien es gibt und welche Botschaften sie haben. Für die spätere
professionelle Ausbildung in künstlerischen Berufen kann dies eine erste
Stufe darstellen. Wichtig ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen,
an künstlerischen und kulturellen Ereignissen aus eigener Initiative teilzunehmen
und sich damit vertraut zu machen. Dazu gehört auch eine entsprechende
ästhetisch und künstlerisch orientierte Lehrerausbildung. Kulturelle Einrichtungen
und nichtstaatliche Organisationen mit kulturellem Auftrag sollten sobald
als möglich der Schule und der Gemeinschaft auch materielle Unterstützung
zukommen lassen, um ihrem Bildungsautrag besser gerecht zu werden’.
Fragen einer musisch-ästhetischen
Bildung in europäischer Dimension sind Gegenstand des Europarat-CDCC-Projekts
‘Kunsterziehung / Kunstvermittlung’, das neben anderen Bereichen auch
den Musikunterricht zum Gegenstand hat. Das Projekt wird bis 1999 mit
der Durchführung von Themenkonferenzen, Fachstudien sowie der Erarbeitung
von sog. Modellen guter Praxis fortgesetzt.
Die Europäische
Erziehungsministerkonferenz hat in ihrer Resolution über ‘Die europäische
Dimension im Bildungswesen: Unterricht und Lehrplaninhalte’ vom 17.10.1991
die Bedeutung der verschiedenen Fächer bei der Erschließung der europäischen
Dimension hervorgehoben. Danach gehört das Fach Musik zu den Lernfeldern,
die ‘nicht auf die nationalen Kulturen reduzierbar (sind), sondern...übergreifende
europäische Gemeinsamkeiten und Bestandteile der gemeinsamen Bildungstradition
(repräsentieren)’. Auf ihren ‘positiven Beitrag zur Förderung des Europabewußtseins’
kann nicht verzichtet werden. Die Europäische Erziehungsministerkonferenz
hat den Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.
Besonderes Gewicht
kommt den Förderkonzepten und -maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft
zu.. Nach Artikel 3 Buchstabe p des Vertrages zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft (EGV) in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union
(EUV) umfaßt die Tätigkeit der Gemeinschaft u.a. einen Beitrag zu
einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung, sowie
zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten. Nach Artikel 126
Absatz 1 EGV trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden
Bildung dadurch bei, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und
die Gestaltung des Bildungssystems sowie die Vielfalt ihrer Kulturen und
Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Nach Artikel 128
Abs. 1 EGV leistet die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen
der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt
sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Nach
Absatz 2 fördert die Gemeinschaft durch ihre Tätigkeit u.a. die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls
deren Tätigkeit in folgenden Bereichen:
- Verbesserung der
Kenntnisse und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen
Völker,
- Erhaltung und Schutz
des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung.
Gestützt auf die
neuen Förderkompetenzen im Bildungsbereich ist in der Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union das gemeinschaftliche Aktionsprogramm
Sokrates entwickelt worden. Das Programm betrifft im Bereich Schulbildung
(‘Comenius’) vorrangig europäische Bildungsprojekte, die (gem.
Kapitel II, Aktion 1 Ziff. 2) speziell genannte Themen von europäischem
Interesse zum Gegenstand haben. Darunter sind auch Themen, die mit der
ausdrücklich genannten musischen Bildung den Musikunterricht betreffen.
Die Realisierung des Programms ist für den Zeitraum vorn 01.01.1995 bis
31.12.1999 vorgesehen.
Die EU-Bildungsminister
haben sowohl mit Blick auf Artikel 125 EGV (Bildung) und das Programm
Sokrates als auch Artikel 128 EGV (Kultur) mit Ratsbeschluß vorn 21.06.1994
spezielle ‘Schlußfolgerungen zur kulturellen und künstlerischen Erziehung’
verabschiedet. Sie betonen darin die Bedeutung dieser Erziehungskomponente
für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und ein Bewußtsein gemeinsamer
Werte. Sie erwarten im Lichte dieser Schlußfolgerungen die Entwicklung
von Pilotprojekten zur kulturellen und künstlerischen Erziehung und haben
auf der Grundlage von Berichterstattung und Erfahrungsaustausch eine weitere
Befassung mit der Materie vorgesehen.
Schlußfolgerungen
zum Thema 'Kind und Kultur’
Die EU-Kulturminister
haben mit Blick auf Artikel 128 Absatz 4 EGV (Kultur) mit Ratsbeschluß
vom 17.06.1994 Schlußfolgerungen zum Thema 'Kind und Kultur' vereinbart.
In den 'Schlußfolgerungen...'
wird unterstrichen,
- daß der kulturelle
Aspekt von der Vorschule bis zur Universität präsent ist, wobei er in
den Bildungssystemen aller europäischer Länder nach Modalitäten und
unterschiedlichen Optionen Berücksichtigung findet, die die spezifischen
Merkmale des jeweiligen Systems, aber auch die kulturelle Vielfalt widerspiegeln,
die eine der Grundlagen Europas darstellt;
- daß sich durch
die Begegnung des Kindes mit der Kultur schon in jüngstem Alter typische
Eigenschaften von Kindern wie Neugier, Spontaneität und Erfindergeist
fördern lassen, (und) daß diese Begegnung ebenso wie die Förderung der
Empfänglichkeit des Kindes für Kunst und Kultur sich besonders günstig
auf die harmonische Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes auswirken
kann...’
Der Rat hat seine
Genugtuung darüber geäußert, daß in der Europäischen Union eine Diskussion
über das Thema ‘Kind und Kultur’ begonnen hat und den Wunsch geäußert,
daß diese Diskussion auf europäischer Ebene fortgeführt wird. Er hat die
Kommission ersucht, diese Überlegungen fortzusetzen und dieser Dimension
in ihrer Mitteilung an den Rat, die sie zugesagt hat, über kulturelle
Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Das „Europäische
Musik-Journal" / „European Music-Journal" möchte die hier genannten
Förderinitiativen und -konzepte tatkräftig unterstützen.

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