17.10.2000

Konzertsaal der UniversitätHaupteingang an der Schillstraße

Promotions- und Habilitationsmöglichkeiten im Fach Musikpädagogik an der Universität Augsburg

(Stand: September 2000)

Lehrstuhl für Musikpädagogik der Universität Augsburg
Schillstr. 100
86169 AUGSBURG
Tel. (0821) 598-2918 Fax (0821) 598-2945

Studiengänge
Magister Musikpädagogik (Haupt- oder Nebenfach)
Lehrämter: Grund-, Haupt- und Realschule mit Unterrichtsfach Musik
Diplom-Pädagogik mit Schwerpunkt Musikpädagogik

Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Rudolf-Dieter Kraemer

Wissenschaftliches Personal:
Andreas Becker
Martin Fogt
Monika Fröhlich-Schweiger
Peter Gampl
Dr. Martin Loritz
Bernd-Georg Mettke
Clemens Schlegel
Johann Winter

 

Informationen zu akademischen Abschlüssen und zur musikpädagogischen Forschung in Augsburg

Promotion

Promotionsrecht: vorhanden Auszug aus der Promotionsordnung: Aufgrund einer nach dieser Promotionsordnung bestandenen Prüfung verleihen die Philosophischen Fakultäten den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Der Doktorgrad wird aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen.

Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, daß der Bewerber ein Studium an der Universität Augsburg (oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit entsprechender Prüfung) mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, der Magisterprüfung der Philosophischen Fakultäten oder der Diplomprüfung in Geographie oder Pädagogik mit mindestens der Gesamtnote 2,50 oder mindestens der Note 2,50 in dem dem Promotionshauptfach entsprechenden Fach abgeschlossen hat.

Die Dissertation muß eine eigenständige wissenschaftliche Leistung und eine Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellen. In der mündlichen Prüfung muß der Bewerber zeigen, daß er eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung sowie die Fähigkeit zu einem selbständigen wissenschaftlichen Urteil besitzt.

Musikpädagogische Promotionsprojekte an der Universität Augsburg

Andreas Becker: J. B. Ward und Zoltán Kodály - zwei musikdidaktische Konzeptionen im Vergleich
Martin Fogt: Gesangsunterricht der Volksschullehrer im Bayern des 19. Jahrhunderts
Clemens Schlegel: Europäische Musiklehrpläne im Primarbereich. Eine vergleichen-de Inhaltsanalyse innerhalb der Europäischen Union.


Habilitation

Habilitationsrecht: vorhanden

Auszug aus der Habilitationsordnung:
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und päd-agogischen Eignung des Bewerbers zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet (Lehrbefähigung). Durch die Habilitation erlangt der Bewerber den akademischen Grad eines habilitierten Doktors (Dr. phil. habil.).

Fachliche Erfordernisse für die Zulassung eines Bewerbers sind:

  • der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer Universität oder einer dieser gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslandes
  • eine mit mindestens der Gesamtnote magna cum laude abgeschlossene Promotion
  • oder ein mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossener gleichwertiger aka-demischer Grad zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation

Der Bewerber hat seine Eignung zum Professor durch folgenden Leistungen nachzuweisen:

  • die schriftliche Habilitationsleistung
  • den Vortrag und
  • die Teilnahme an der anschließenden wissenschaftlichen Aussprache
  • die Mitwirkung in der akademischen Lehre

Musikpädagogische Habilitationsprojekte an der Universität Augsburg

Dr. Martin Loritz: Konzeptionen des Klavierunterrichts seit dem 18. Jahrhundert

Andreas Becker