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17.10.2000
Lehrstuhl
für Musikpädagogik der Universität Augsburg Studiengänge Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Rudolf-Dieter Kraemer Wissenschaftliches
Personal:
Informationen zu akademischen Abschlüssen und zur musikpädagogischen Forschung in Augsburg Promotion Promotionsrecht: vorhanden Auszug aus der Promotionsordnung: Aufgrund einer nach dieser Promotionsordnung bestandenen Prüfung verleihen die Philosophischen Fakultäten den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Der Doktorgrad wird aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus, daß der Bewerber ein Studium an der Universität Augsburg (oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes mit entsprechender Prüfung) mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, der Magisterprüfung der Philosophischen Fakultäten oder der Diplomprüfung in Geographie oder Pädagogik mit mindestens der Gesamtnote 2,50 oder mindestens der Note 2,50 in dem dem Promotionshauptfach entsprechenden Fach abgeschlossen hat. Die Dissertation muß eine eigenständige wissenschaftliche Leistung und eine Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellen. In der mündlichen Prüfung muß der Bewerber zeigen, daß er eine gründliche wissenschaftliche Ausbildung sowie die Fähigkeit zu einem selbständigen wissenschaftlichen Urteil besitzt. Musikpädagogische Promotionsprojekte an der Universität Augsburg
Habilitation Habilitationsrecht: vorhanden Auszug
aus der Habilitationsordnung: Fachliche Erfordernisse für die Zulassung eines Bewerbers sind:
Der Bewerber hat seine Eignung zum Professor durch folgenden Leistungen nachzuweisen:
Musikpädagogische Habilitationsprojekte an der Universität Augsburg Dr. Martin Loritz: Konzeptionen des Klavierunterrichts seit dem 18. Jahrhundert Andreas Becker
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