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Staatliche
Hochschule für Musik Freiburg
Promotion Gemäß geltendem Hochschulgesetz haben die Musikhochschulen in Baden-Württemberg sowohl das Promotions- wie auch das Habilitationsrecht. Allerdings hat das ständige Wissenschaftsministerium bis heute die 1993 eingereichte Promotionsordnungen noch nicht genehmigt. Im Entwurf dieser Promotionsordnung ist eine Promotion in Musikwissenschaft und in Musikpädagogik vorgesehen. Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches oder künstlerisches Studium. Im Falle eines künstlerischen Studiums muß das Promotionshauptfach im Rang eines wissenschaftlichen Hauptfachstudiums nachgewiesen und eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Die Promotion soll in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern erfolgen und wird mit einem Rigorosum abgeschlossen.
Musikpädagogische Forschungsprojekte Forschungsschwerpunkt am Lehrstuhl für Musikpädagogik ist die Lernforschung, insbesondere das musikalische Lernen in früher Kindheit. Folgende Forschungsprojekt wurden abgeschlossen oder werden derzeit durchgeführt.
verschiedene EEG-Studien zum musikalischen Lernen Pilotstudien 1995 bis 1997 Hauptuntersuchung seit 1998 (18 Monate) Der Einfluß der Musik auf die Entwicklung der Hörfähigkeit und des Spracherwerbs bei Cochlear Implant-Patienten (2-4-jährige Kinder) geplanter Beginn: 2000
Weitere Informationen unter www.mh-freiburg.de/schumufor.html
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