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Justus-Liebig-Universität
Gießen
Institut für Musikwissenschaft/Musikpädagogik
Fachbereich 03
Karl-Glöckner-Straße 21 D |
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Promotions- und
Habilitationsmöglichkeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen
I. Promotionsverfahren
im Fach Musikpädagogik
Die Promotion im Fach
Musikpädagogik unterliegt der Promotionsordnung der Geisteswissenschaftlichen
Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 21.01.1998.
Voraussetzungen
für die Zulassung zur Promotion:
Die Zulassung zur Promotion in Musikpädagogik setzt voraus, daß
die Bewerberinnen und Bewerber ein wissenschaftliches Hochschulstudium
einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule
mit der Magisterprüfung (M.A.) in Musikpädagogik mit mindestens
befriedigendem Abschluß sowie ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen
nachweisen.
Leistungsnachweis
für die Promotion
Als Leistungsnachweis für die Promotion muß eine Arbeit in
Musikpädagogik als Dissertation vorgelegt werden, die folgenden Ansprüchen
genügen muß:
1. sie muß einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse
aufgrund selbständiger Forschung erbringen;
2. sie muß den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht
werden;
3. sie muß eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende
Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogen
Fachliteratur enthalten;
4. sie muß ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen.
Disputation
In einer öffentlichen Disputation verteidigt die Doktorandin oder
der Doktorand die Dissertation. Dazu werden Professorinnen und Professoren,
Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, außerplanmäßige
Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten,
die Mitglieder des zuständigen Fachbereichs sind, eingeladen; sie
allein haben das Fragerecht.
Abschluß
des Verfahrens
Nach Abschluß des Verfahrens (Disputation, Bewertung der Promotionsleistung
und Veröffentlichung der Dissertation) wird
die Doktorandin oder der Doktorand im Namen der geisteswissenschaftlichen
Fachbereiche zur Doktorin oder zum Doktor der
Philosophie promoviert (Dr. phil.).
II. Habilitationsordnung
Eine Habilitation
im Fach Musikpädagogik erfolgt nach der
Habilitationsordnung der geisteswissenschaftlichen Fachbe-
reiche der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 06.02.1986.
III. Musikpädagogische
Forschungsprojekte
a) Musikpädagogische Forschungsschwerpunkte:
Jugendszenen und populäre Musik
Musikalische Sozialisation
b) Letztes abgeschlossenes
Forschungsprojekt:
Musikalische Sozialisation - Amateurmusiker
Vgl.: PAPE,W./PICKERT,D.(1999):
Amateurmusiker: Von der
Klassischen bis zur populären Musik. Perspektiven
musikalischer Sozialisation. Frankfurt/M. (Lang).
c) Personelle Ausstattung
1 Professorenstelle
1 Hochschuldozentenstelle
1 Stelle Oberstudienrat im Hochschuldienst
Prof.
Dr. Winfried Pape
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