24.02.2000



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  Justus-Liebig-Universität Gießen
Institut für Musikwissenschaft/Musikpädagogik
Fachbereich 03
Karl-Glöckner-Straße 21 D
 

Promotions- und Habilitationsmöglichkeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen

 

I. Promotionsverfahren im Fach Musikpädagogik

Die Promotion im Fach Musikpädagogik unterliegt der Promotionsordnung der Geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 21.01.1998.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion:
Die Zulassung zur Promotion in Musikpädagogik setzt voraus, daß die Bewerberinnen und Bewerber ein wissenschaftliches Hochschulstudium einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule mit der Magisterprüfung (M.A.) in Musikpädagogik mit mindestens befriedigendem Abschluß sowie ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen.

Leistungsnachweis für die Promotion
Als Leistungsnachweis für die Promotion muß eine Arbeit in Musikpädagogik als Dissertation vorgelegt werden, die folgenden Ansprüchen genügen muß:
1. sie muß einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung erbringen;
2. sie muß den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden;
3. sie muß eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogen Fachliteratur enthalten;
4. sie muß ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen.

Disputation
In einer öffentlichen Disputation verteidigt die Doktorandin oder der Doktorand die Dissertation. Dazu werden Professorinnen und Professoren, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten, die Mitglieder des zuständigen Fachbereichs sind, eingeladen; sie allein haben das Fragerecht.

Abschluß des Verfahrens
Nach Abschluß des Verfahrens (Disputation, Bewertung der Promotionsleistung und Veröffentlichung der Dissertation) wird
die Doktorandin oder der Doktorand im Namen der geisteswissenschaftlichen Fachbereiche zur Doktorin oder zum Doktor der
Philosophie promoviert (Dr. phil.).


 

II. Habilitationsordnung

Eine Habilitation im Fach Musikpädagogik erfolgt nach der
Habilitationsordnung der geisteswissenschaftlichen Fachbe-
reiche der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 06.02.1986.

 

 

III. Musikpädagogische Forschungsprojekte

a) Musikpädagogische Forschungsschwerpunkte:
Jugendszenen und populäre Musik
Musikalische Sozialisation

b) Letztes abgeschlossenes Forschungsprojekt:
Musikalische Sozialisation - Amateurmusiker

Vgl.: PAPE,W./PICKERT,D.(1999): Amateurmusiker: Von der
Klassischen bis zur populären Musik. Perspektiven
musikalischer Sozialisation. Frankfurt/M. (Lang).

c) Personelle Ausstattung
1 Professorenstelle
1 Hochschuldozentenstelle
1 Stelle Oberstudienrat im Hochschuldienst

 

Prof. Dr. Winfried Pape