03.03.2000

 

Promotions- und Habilitationsmöglichkeiten im Fach Musikpädagogik
an der Universität Hamburg
(Stand: Januar 2000)


Hauptgebäude der Universität

 

  Von-Melle-Park 8
20146 Hamburg
Telefon: 040-42838-2140
oder: 040-42838-3198
 

 

 

Allgemeine Charakteristik

Studium, Lehre und Forschung an der Universität Hamburg sind vor allem dadurch gekennzeichnet, daß die Musikpädagogik nach dem sog. „Hamburger Modell“ konzeptionell und institutionell in den Fachbereich Erziehungswissenschaft integriert ist. Zusammen mit den Arbeitsbereichen „Bewegung, Spiel und Sport“, „Bildende Kunst“ und „Darstellendes Spiel“ bildet sie das Institut 10, „Didaktik der Ästhetischen Erziehung“. Nicht zuletzt durch die Anbindung an das DFG Graduiertenkolleg „Ästhetische Bildung“ hat sich in der musikpädagogischen Forschung in Hamburg ein besonderer Schwerpunkt im Bereich „Bildungstheoretische und ästhetische Grundlagen der Musikpädagogik“ entwickelt.

Personal

Prof. Dr. Hermann J. Kaiser (Lehrstuhl)
Dr. Jürgen Vogt (Hochschulassistent)
OStR Hans Jünger (Lehrer im Hochschuldienst)
Dorothee Barth (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

 

 

Informationen zu akademischen Abschlüssen und zur musikpädagogischen Forschung in Hamburg

 

Promotion

Promotionsrecht: vorhanden
Auszug aus der Promotionsordnung (10.9.1997):

  • Der Fachbereich Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil). Die Promotion erfolgt auf Grund einer von der Bewerberin bzw. dem Bewerber verfaßten wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer Disputation.

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium. Es wird im Regelfall durch ein Abschlußexamen im Fach Erziehungswissenschaft (Staatsexamen, Magisterprüfung, Diplomprüfung oder gleichwertige ausländische Examina) nachgewiesen. In jedem Fall müssen die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung ist in der Regel gegeben, wenn das Abschlußexamen im Fach Erziehungswissenschaft mindestens mit der Note „gut“ bestanden worden ist.

  • Die Dissertation muß die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zur selbständigen Forschung sowie der Beherrschung wissenschaftlicher Methodik erweisen. Die Ergebnisse der Dissertation müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft beitragen.

 

 

Musikpädagogische Promotionsprojekte an der Universität Hamburg:

z.B.

  1. Christian Rolle: Musikalisch-ästhetische Bildung
    (abgeschlossen)

  2. Christopher Wallbaum: Produktionsdidaktik und ästhetische Erfahrung
    (abgeschlossen)


  3. Dorothee Barth: Interkulturelle Musikpädagogik



  4. Thomas Frey: Musikalischer Schulfunk in Deutschland (1924-1941)

 

 

Habilitation:

Habilitationsrecht: vorhanden
Auszug aus der Habilitationsordnung (5.8.1997):

  • Die Habilitation erfolgt auf Grund einer in der Regel noch unveröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlung und eines Kolloquiums. Anstelle einer Habilitationsschrift können auch eine oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen von außerordentlicher Bedeutung, in Ausnahmefällen auch eine hervorragende Dissertation als schriftliche Habilitationsleistungungen zugelassen werden.

  • Die Zulassung zur Habilitation setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Promotion voraus. Eines der Studienfächer sollte in der Regel Erziehungswissenschaft gewesen sein.

  • Musikpädagogische Habilitationsprojekte an der Universität Hamburg
    Dr. Jürgen Vogt: Lebenswelt und Musikpädagogik (abgeschlossen)
    Dr. Elvira Panaiotidi: Zeitgenössische philosophische Konzeptionen der Musikerziehung in den USA, GB und Deutschland

 

Sonstige Forschungsprojekte

z.B.: - Prof. Dr. Hermann J. Kaiser: Zur Zeigestruktur ästhetischer Lehre

Jürgen Vogt