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Promotions-
und Habilitationsmöglichkeiten im Fach Musikpädagogik
an der Universität Hamburg
(Stand:
Januar 2000)

Hauptgebäude der Universität
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Von-Melle-Park
8
20146 Hamburg
Telefon: 040-42838-2140
oder: 040-42838-3198 |
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Allgemeine Charakteristik
Studium, Lehre und Forschung an der Universität
Hamburg sind vor allem dadurch gekennzeichnet, daß die Musikpädagogik
nach dem sog. „Hamburger Modell“ konzeptionell und institutionell in den
Fachbereich
Erziehungswissenschaft integriert ist. Zusammen mit den Arbeitsbereichen
„Bewegung, Spiel und Sport“, „Bildende Kunst“ und „Darstellendes Spiel“
bildet sie das Institut
10, „Didaktik der Ästhetischen Erziehung“. Nicht zuletzt durch die
Anbindung an das DFG Graduiertenkolleg
„Ästhetische Bildung“ hat sich in der musikpädagogischen Forschung
in Hamburg ein besonderer Schwerpunkt im Bereich „Bildungstheoretische
und ästhetische Grundlagen der Musikpädagogik“ entwickelt.
Personal
Prof.
Dr. Hermann J. Kaiser (Lehrstuhl)
Dr.
Jürgen Vogt (Hochschulassistent)
OStR Hans Jünger (Lehrer im Hochschuldienst)
Dorothee
Barth (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)
Informationen zu
akademischen Abschlüssen und zur musikpädagogischen Forschung in Hamburg
Promotion
Promotionsrecht: vorhanden
Auszug aus der Promotionsordnung (10.9.1997):
- Der Fachbereich
Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen
Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie
(Dr. phil). Die Promotion erfolgt auf Grund einer von der Bewerberin
bzw. dem Bewerber verfaßten wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation)
und einer Disputation.
- Voraussetzung für
die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches
Hochschulstudium. Es wird im Regelfall durch ein Abschlußexamen im Fach
Erziehungswissenschaft (Staatsexamen, Magisterprüfung, Diplomprüfung
oder gleichwertige ausländische Examina) nachgewiesen. In jedem Fall
müssen die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberin bzw.
des Bewerbers eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung
ist in der Regel gegeben, wenn das Abschlußexamen im Fach Erziehungswissenschaft
mindestens mit der Note „gut“ bestanden worden ist.
- Die Dissertation
muß die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zur selbständigen
Forschung sowie der Beherrschung wissenschaftlicher Methodik erweisen.
Die Ergebnisse der Dissertation müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft
beitragen.
Musikpädagogische
Promotionsprojekte an der Universität Hamburg:
z.B.
- Christian Rolle:
Musikalisch-ästhetische Bildung
(abgeschlossen)
- Christopher Wallbaum:
Produktionsdidaktik und ästhetische Erfahrung
(abgeschlossen)
Dorothee Barth: Interkulturelle Musikpädagogik
- Thomas Frey: Musikalischer Schulfunk in Deutschland (1924-1941)
Habilitation:
Habilitationsrecht:
vorhanden
Auszug aus der Habilitationsordnung (5.8.1997):
- Die Habilitation
erfolgt auf Grund einer in der Regel noch unveröffentlichten wissenschaftlichen
Abhandlung und eines Kolloquiums. Anstelle einer Habilitationsschrift
können auch eine oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen von
außerordentlicher Bedeutung, in Ausnahmefällen auch eine hervorragende
Dissertation als schriftliche Habilitationsleistungungen zugelassen
werden.
- Die Zulassung zur
Habilitation setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Promotion
voraus. Eines der Studienfächer sollte in der Regel Erziehungswissenschaft
gewesen sein.
- Musikpädagogische
Habilitationsprojekte an der Universität Hamburg
Dr. Jürgen
Vogt: Lebenswelt und Musikpädagogik (abgeschlossen)
Dr. Elvira Panaiotidi: Zeitgenössische philosophische Konzeptionen der
Musikerziehung in den USA, GB und Deutschland
Sonstige
Forschungsprojekte
z.B.: - Prof. Dr.
Hermann J. Kaiser: Zur Zeigestruktur ästhetischer Lehre
Jürgen
Vogt
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