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24.02.2000
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Hochschule
für Musik Köln
Promotionsstudiengänge an der Hochschule für Musik Köln 1987 erhielten die Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen mit einem neuen Kunsthochschulgesetz, das das Promotionsrecht einschloß, die Möglichkeit, nicht nur musikwissenschaftliche, sondern auch musikpädagogische Forschung anzuregen. Musikwissenschaft und Musikpädagogik erfüllen seither nicht nur Aufgaben im Rahmen der Musiklehrerausbildung und der übrigen Studiengänge der Musikhochschule, sondern widmen sich auch speziellen Forschungsaufgaben. 1989 genehmigte das Ministerium für Wissenschaft und Forschung die neue Grundordnung der Hochschule für Musik Köln, die 6 Fachbereiche vorsieht, darunter den Fachbereich 4 (Musikpädagogik / Musikwissenschaft), der nun für die Erstellung der Promotionsordnung sowie der Studienordnung für das Aufbaustudium und das Zusatzstudium zuständig war. 1991 genehmigte das Ministerium für Wissenschaft und Forschung die Promotionsordnung sowie den Aufbau- und Zusatzstudiengang. 1994 wurde zwischen der Hochschule für Musik Köln und der Universität zu Köln eine Kooperationsvereinbarung getroffen, mit der es gelungen ist, die Arbeit des aus Professoren der beiden Hochschulen bestehenden Promotionsausschusses zu erleichtern und für die Promovenden klare Regelungen zu schaffen. Die Hochschule für
Musik Köln vergibt wie die meisten anderen deutschen Musikhochschulen
mit Promotionsrecht den Titel Dr. phil. Die mündliche Doktorprüfung
wird in einem Haupt- und zwei Nebenfächern abgelegt. Mögliche
Hauptfächer sind Musikwissenschaft und Musikpädagogik. Die Nebenfächer
(außer Musikwissenschaft und Musikpädagogik) sind an der Universität
zu Köln zu studieren, wo auch die entsprechenden Nebenfach-Prüfungen
stattfinden. Derzeit sind an der Hochschule für Musik Köln etwa 50 Doktorandinnen und Doktoranden eingeschrieben, von denen mehr als die Hälfte das Hauptfach Musikpädagogik, die übrigen das Hauptfach Musikwissenschaft gewählt haben. Etwa 40 Doktorandinnen und Doktoranden haben vor Beginn des Promotionsstudiums das Erste Staatsexamen abgelegt, etliche auch das zweite. Die übrigen haben vorher ein künstlerisches Studium absolviert. Siegmund Helms |