|

Pädagogische
Hochschule Freiburg
http://www.ph-freiburg.de/musik

Promotions-
und Habilitationsmöglichkeit an der PH Freiburg
I. Promotionsrecht
(Auszug)
Zur Promotion kann
nur zugelassen werden, wer
- einen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier
Studienjahren mit überdurchschnittlichen ("sehr gut"
und "gut") Prüfungsergebnissen abgeschlossen hat oder
- nach einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluß einen Promotions-
bzw. Diplomaufbaustudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens
einem bzw. zwei Studienjahren an einer Pädagogischen Hochschule
mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen abgeschlossen
hat.
Prüfungsfächer
sind:
- Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie/Politikwissenschaft,
Philosophie, auf die Erziehungswissenschaft bezogene Evangelische oder
Katholische Theologie,
- Didaktik des Faches Musik
- Ein Wahlpflichtfach, Hauptfach oder Ergänzungsfach, das an der
Pädagogischen Hochschule Freiburg in den Diplomstudiengängen
in Erziehungswissenschaft ange-boten wird, ausgenommen die Fächer
Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Pädagogische Psychologie.
Dieses Fach muß vertreten sein. Über die Zulassung eines
dieser Fächer entscheidet der Promotionsausschuß.
Mündliche
Prüfung (Rigorosum):
Ist die Dissertation
angenommen, wird vom Promotionsausschuß der Termin für das
Ri-gorosum angesetzt. Es findet zum frühestmöglichen Termin
statt, spätestens aber in dem auf die Annahme der Dissertation folgenden
Semester. Das Rigorosum soll grundsätzlich an einem Tag stattfinden.
Die mündliche Prüfung im Hauptfach erstreckt sich sowohl auf
Themen, die sachlich oder methodisch mit der Dissertation zusammenhängen,
als auch auf andere Probleme des Faches. Für die Prüfung in
den Nebenfächern kann die Bewerberin oder der Bewerber je zwei Schwerpunkte
angeben.
Für jede Bewerberin und jeden Bewerber findet eine mündliche
Prüfung statt. Sie dauert insgesamt zwei Stunden, wovon 60 Minuten
auf das Hauptfach und je 30 Minuten auf die beiden Nebenfächer entfallen.
Titel: Dr. paed.
Promotionsprojekt:
Bernhard Weber: Neue Musik und Vermittlung
II. Habilitationsrecht
(Auszug)
Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation
Die Zulassung zur
Habilitation setzt voraus, dass der Bewerber
- an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, einer anderen Pädagogischen
Hochschule oder an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule
im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes den Grad eines Doktors
erworben hat,
- in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit
in Forschung und Lehre des Habilitationsfaches sowie eine mehrjährige
schulpraktische Tätigkeit ausgeübt hat. In begründeten
Fällen kann der Habilitationsausschuß gleichwertige pädagogische
Tätigkeiten anerkennen.
In besonderen Fällen kann der Habilitationsausschuß auf Antrag
des Bewerbers den einem Doktorgrad gleichwertigen Grad einer Hochschule
außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes als
Voraussetzung nach Ab. 1 Nr. 1 für die Zulassung zur Habilitation
anerkennen. Die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades
setzt voraus, daß der Bewerber zur Führung eines Grades in
der Bundesrepublik berechtigt ist.
Habilitationsleistungen:
Für die Habilitation
müssen folgende Leistungen erbracht werden:
- eine schriftliche Habilitationsleistung:
Habilitationsschrift oder wissenschaftliche Veröffentlichungen
in deutscher Sprache, aus denen die Eignung des Bewerbers für die
einem Professor an Universitäten und diesen gleichgestellten Hochschulen
mit Promotions- und Habilitationsrecht aufgegebene Forschungstätigkeit
hervorgeht (im folgenden als "eingereichte Arbeit" bezeichnet).
Wenn die Begutachtung sichergestellt ist, können Habilitationsschrift
und wissenschaftliche Veröffentlichungen auch in einer an deren
Sprache abgefaßt sein; in diesem Fall ist eine Zusammenfassung
in deutscher Sprache erforderlich.
In besonderen Fällen kann eine mit einem Höchstprädikat
bewertete Dissertation als Habilitationsschrift vorgelegt werden. Bei
Habilitationsschrift oder Dissertation können wissenschaftliche
Veröffentlichungen als Bestandteil der schriftlichen Habilitationsleitung
hinzugefügt werden.
- ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium
vor dem Habilitationsausschuß,
- eine studiengangsbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen
Eignung.
Verleihung der
Lehrbefugnis
Aufgrund der erfolgreichen
Habilitation verleiht der Fakultätsrat auf Antrag des Habilitierten
die Lehrbefugnis. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der
Bezeichnung "Privatdozent" verbunden.
Zur weiteren Information kann die Promotions- bzw. Habilitationsordnung
unter der Telefonnummer 0761-682-255 angefordert
werden.
III. Musikpädagogische
Forschungsprojekte:
- Interdisziplinäres
Forschungsprojekt des Instituts der Künste (Abteilung Musik) und
des Instituts für Schulpädagogik.
Prof. Dr. Mechthild
Fuchs und Prof. Dr. Christa Röber-Siekmeyer:
"Schrifterwerb
und Musik"
- Forschungs- und
Nachwuchskolleg (F-u-N-Kolleg) der Pädagogischen Hochschule Freiburg:
"Hauptschulbildungsgang - Lebensumfeld, Befindlichkeit und Biographie,
fachliche
und soziale Bildung, Übergänge in die Berufs- und Arbeitswelt".
Erforschung der Lebenswelt der Hauptschüler und Hauptschülerinnen
und
Weiterentwicklung des Lern- und Lebensfelds Hauptschule durch Konzepte
und
Materialien in den Erziehungswissenschaften sowie in den Fächern
Deutsch,
Englisch und Französisch, Kunst und Musik, Arbeit-Wirtschaft-Technik
und
Biologie.
Wichtige Aspekte sind Lebensstile und Selbstkonzepte sowie Möglichkeiten
selbstgesteuerten Lernens in den Fächern.
Für dieses
Projekt ist im Fach Musik noch eine Doktorandenstelle frei.
Informationen unter 0781- 948 31 96.
|