03.03.2000

 

Pädagogische Hochschule Freiburg
http://www.ph-freiburg.de/musik

 

Promotions- und Habilitationsmöglichkeit an der PH Freiburg

 

I. Promotionsrecht (Auszug)

 

Zur Promotion kann nur zugelassen werden, wer

  1. einen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Studienjahren mit überdurchschnittlichen ("sehr gut" und "gut") Prüfungsergebnissen abgeschlossen hat oder
  2. nach einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluß einen Promotions- bzw. Diplomaufbaustudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens einem bzw. zwei Studienjahren an einer Pädagogischen Hochschule mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen abgeschlossen hat.

 

Prüfungsfächer sind:

  1. Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie/Politikwissenschaft, Philosophie, auf die Erziehungswissenschaft bezogene Evangelische oder Katholische Theologie,
  2. Didaktik des Faches Musik
  3. Ein Wahlpflichtfach, Hauptfach oder Ergänzungsfach, das an der Pädagogischen Hochschule Freiburg in den Diplomstudiengängen in Erziehungswissenschaft ange-boten wird, ausgenommen die Fächer Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Pädagogische Psychologie.
    Dieses Fach muß vertreten sein. Über die Zulassung eines dieser Fächer entscheidet der Promotionsausschuß.

 

Mündliche Prüfung (Rigorosum):

Ist die Dissertation angenommen, wird vom Promotionsausschuß der Termin für das Ri-gorosum angesetzt. Es findet zum frühestmöglichen Termin statt, spätestens aber in dem auf die Annahme der Dissertation folgenden Semester. Das Rigorosum soll grundsätzlich an einem Tag stattfinden.
Die mündliche Prüfung im Hauptfach erstreckt sich sowohl auf Themen, die sachlich oder methodisch mit der Dissertation zusammenhängen, als auch auf andere Probleme des Faches. Für die Prüfung in den Nebenfächern kann die Bewerberin oder der Bewerber je zwei Schwerpunkte angeben.
Für jede Bewerberin und jeden Bewerber findet eine mündliche Prüfung statt. Sie dauert insgesamt zwei Stunden, wovon 60 Minuten auf das Hauptfach und je 30 Minuten auf die beiden Nebenfächer entfallen.

Titel: Dr. paed.

Promotionsprojekt:
Bernhard Weber: Neue Musik und Vermittlung

 

 

II. Habilitationsrecht (Auszug)


Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation

Die Zulassung zur Habilitation setzt voraus, dass der Bewerber

  1. an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, einer anderen Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes den Grad eines Doktors erworben hat,
  2. in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre des Habilitationsfaches sowie eine mehrjährige schulpraktische Tätigkeit ausgeübt hat. In begründeten Fällen kann der Habilitationsausschuß gleichwertige pädagogische Tätigkeiten anerkennen.
    In besonderen Fällen kann der Habilitationsausschuß auf Antrag des Bewerbers den einem Doktorgrad gleichwertigen Grad einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes als Voraussetzung nach Ab. 1 Nr. 1 für die Zulassung zur Habilitation anerkennen. Die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades setzt voraus, daß der Bewerber zur Führung eines Grades in der Bundesrepublik berechtigt ist.

 

Habilitationsleistungen:

Für die Habilitation müssen folgende Leistungen erbracht werden:

  1. eine schriftliche Habilitationsleistung:
    Habilitationsschrift oder wissenschaftliche Veröffentlichungen in deutscher Sprache, aus denen die Eignung des Bewerbers für die einem Professor an Universitäten und diesen gleichgestellten Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht aufgegebene Forschungstätigkeit hervorgeht (im folgenden als "eingereichte Arbeit" bezeichnet). Wenn die Begutachtung sichergestellt ist, können Habilitationsschrift und wissenschaftliche Veröffentlichungen auch in einer an deren Sprache abgefaßt sein; in diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache erforderlich.
    In besonderen Fällen kann eine mit einem Höchstprädikat bewertete Dissertation als Habilitationsschrift vorgelegt werden. Bei Habilitationsschrift oder Dissertation können wissenschaftliche Veröffentlichungen als Bestandteil der schriftlichen Habilitationsleitung hinzugefügt werden.
  2. ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium vor dem Habilitationsausschuß,
  3. eine studiengangsbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung.

 

Verleihung der Lehrbefugnis

Aufgrund der erfolgreichen Habilitation verleiht der Fakultätsrat auf Antrag des Habilitierten die Lehrbefugnis. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozent" verbunden.
Zur weiteren Information kann die Promotions- bzw. Habilitationsordnung unter der Telefonnummer 0761-682-255
angefordert werden.

 

 

III. Musikpädagogische Forschungsprojekte:

  1. Interdisziplinäres Forschungsprojekt des Instituts der Künste (Abteilung Musik) und des Instituts für Schulpädagogik.

    Prof. Dr. Mechthild Fuchs und Prof. Dr. Christa Röber-Siekmeyer:
    "Schrifterwerb und Musik"


  2. Forschungs- und Nachwuchskolleg (F-u-N-Kolleg) der Pädagogischen Hochschule Freiburg:
    "Hauptschulbildungsgang - Lebensumfeld, Befindlichkeit und Biographie, fachliche
    und soziale Bildung, Übergänge in die Berufs- und Arbeitswelt".
    Erforschung der Lebenswelt der Hauptschüler und Hauptschülerinnen und
    Weiterentwicklung des Lern- und Lebensfelds Hauptschule durch Konzepte und
    Materialien in den Erziehungswissenschaften sowie in den Fächern Deutsch,
    Englisch und Französisch, Kunst und Musik, Arbeit-Wirtschaft-Technik und
    Biologie.
    Wichtige Aspekte sind Lebensstile und Selbstkonzepte sowie Möglichkeiten selbstgesteuerten Lernens in den Fächern.

    Für dieses Projekt ist im Fach Musik noch eine Doktorandenstelle frei.
    Informationen unter 0781- 948 31 96.