
Radikalisierungstendenzen
innerhalb der deutschen Skinheadszene in West- und Ostdeutschland
Auch in der ehemaligen DDR tauchten schon Anfang der achtziger Jahre
Skinheads auf. Natürlich versuchte die offizielle Politik diesen Tatbestand
zu leugnen bzw. zu ignorieren. Neben der Medienzensur durfte selbst
eine an der Leipziger Universität im Fach Soziologie erhobene Studie
zu diesem Phänomen nicht vor der Wende veröffentlicht werden. Der
Überfall von Skins und anderen rechten Gruppierungen auf ein Punkkonzert
in der Ostberliner Zionskirche am 17. Oktober 1987 ließ sich allerdings
nicht mehr verheimlichen. Zwischen 1988 und 1989 kam es z.B. zu 188
Prozessen wegen rechtsradikaler Delikte (Farin 1997,57). Gegen Ende
der DDR organisierten sich die meisten Skins mit neonazistischen Gruppen,
da sie von dem gleichen Gegner verfolgt wurden.
Die
eigentliche Tradition der Skinheadkultur blieb den jüngeren Mitgliedern
weitgehend unbekannt. Nach der Zusammenführung der beiden deutschen
Staaten im Oktober 1990 eskalierte die Gewaltbereitschaft im Osten
und im Westen. Angriffe auf Asylantenheime, Ausländer, Homosexuelle,
Linke und Behinderte überstürzten sich. Die Straftaten schnellten
von durchschnittlich 250 pro Jahr in dem Zeitraum von 1987 -1990 auf
6336 Fälle im Jahre 1992 hoch (vgl. Willems et. al. 1993, 7/8). Die
1993 in allen Bundesländern durchgeführten Razzien seitens der Verfassungsschutzbehörden
führten vorübergehend zu einer Beruhigung der Szene. Anhand der danach
neu entstandenen Bands und den in ihrer Musik vermittelten Inhalte
sind die Denkmuster jedoch rassistisch und nationalistisch geblieben.
Der seit Anfang der 90er-Jahre zu beobachtende Trend, dass in den
neuen Bundesländern eine deutlich höhere Zugehörigkeit der Tatverdächtigen
zu rechtsextremistischen Gruppen festzustellen ist als in den alten
Bundesländern (37,4% zu 19,3% ), scheint laut Aussagen des Verfassungsschutzberichtes
von 1999 immer noch anzuhalten. Im Durchschnitt wurden in den östlichen
Ländern 2,19 Gewalttaten je 100.000 Einwohner registriert, während
sich die Zahl in den westlichen Ländern auf 0,68 belief (Verfassungsschutz
1999,21).