Radikalisierungstendenzen innerhalb der deutschen Skinheadszene in West- und Ostdeutschland

Auch in der ehemaligen DDR tauchten schon Anfang der achtziger Jahre Skinheads auf. Natürlich versuchte die offizielle Politik diesen Tatbestand zu leugnen bzw. zu ignorieren. Neben der Medienzensur durfte selbst eine an der Leipziger Universität im Fach Soziologie erhobene Studie zu diesem Phänomen nicht vor der Wende veröffentlicht werden. Der Überfall von Skins und anderen rechten Gruppierungen auf ein Punkkonzert in der Ostberliner Zionskirche am 17. Oktober 1987 ließ sich allerdings nicht mehr verheimlichen. Zwischen 1988 und 1989 kam es z.B. zu 188 Prozessen wegen rechtsradikaler Delikte (Farin 1997,57). Gegen Ende der DDR organisierten sich die meisten Skins mit neonazistischen Gruppen, da sie von dem gleichen Gegner verfolgt wurden.

Die eigentliche Tradition der Skinheadkultur blieb den jüngeren Mitgliedern weitgehend unbekannt. Nach der Zusammenführung der beiden deutschen Staaten im Oktober 1990 eskalierte die Gewaltbereitschaft im Osten und im Westen. Angriffe auf Asylantenheime, Ausländer, Homosexuelle, Linke und Behinderte überstürzten sich. Die Straftaten schnellten von durchschnittlich 250 pro Jahr in dem Zeitraum von 1987 -1990 auf 6336 Fälle im Jahre 1992 hoch (vgl. Willems et. al. 1993, 7/8). Die 1993 in allen Bundesländern durchgeführten Razzien seitens der Verfassungsschutzbehörden führten vorübergehend zu einer Beruhigung der Szene. Anhand der danach neu entstandenen Bands und den in ihrer Musik vermittelten Inhalte sind die Denkmuster jedoch rassistisch und nationalistisch geblieben. Der seit Anfang der 90er-Jahre zu beobachtende Trend, dass in den neuen Bundesländern eine deutlich höhere Zugehörigkeit der Tatverdächtigen zu rechtsextremistischen Gruppen festzustellen ist als in den alten Bundesländern (37,4% zu 19,3% ), scheint laut Aussagen des Verfassungsschutzberichtes von 1999 immer noch anzuhalten. Im Durchschnitt wurden in den östlichen Ländern 2,19 Gewalttaten je 100.000 Einwohner registriert, während sich die Zahl in den westlichen Ländern auf 0,68 belief (Verfassungsschutz 1999,21).